§ 961 BGB:
"Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt."
Jaja der Gesetzgeber hatte damals Langeweile ;)
Donnerstag, 30. Oktober 2008
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