Donnerstag, 30. Oktober 2008

§ 961 BGB:

"Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt."

Jaja der Gesetzgeber hatte damals Langeweile ;)

3 Kommentare:

Der Imperator hat gesagt…

Trifft das auch auf Frauen zu? ^^

Anonym hat gesagt…

Liest du sowas zum Spaß *grübel*

Pandora hat gesagt…

@Hans: Warum meinste, werden Frauen als Bienen bezeichnet?

@ Barbier: Ne, bin nun unter die Gesetzestexteverdreher gegangen.