§ 961 BGB:
"Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt."
Jaja der Gesetzgeber hatte damals Langeweile ;)
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3 Kommentare:
Trifft das auch auf Frauen zu? ^^
Liest du sowas zum Spaß *grübel*
@Hans: Warum meinste, werden Frauen als Bienen bezeichnet?
@ Barbier: Ne, bin nun unter die Gesetzestexteverdreher gegangen.
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